Berufsbilder und Ausbildungen im Rettungsdienst
Sanitätshelfer: ( Hessen)
Tätigkeit: Nach Hessischem Rettungsdienstgesetz, Fahrzeugführer eines Krankentransportwagens.
Ausbildungsdauer: 48 std.
Ausbildungsabschnitte: A: Vollzeit Ausbildung an einer Rettungsdienstschule. B: Sanitätsausbildung - Sanitätshelfer - in den Ortsverbäden z.B. des DRK
Anmerkung: Ausbildung erfolgt gemäss Anlage II der Verordnung zur Ausführung des § 10 HRDG vom 03.05.2002.
Rettungshelfer:
Tätigkeit: Fahrzeugführer im Rettungsdienst.
Ausbildungsdauer: ca. 320 std.
Ausbildungsabschnitte: M1: 160 std. Theoretische Unterrichtung mit paktischer Einführung ( gleiche Inhalte wie der RS ) Mx: 80 std. Klinikpraktikum Mx: 80 std. Praktikum an einer Lehrrettungswache Dies wird nicht ganz einheitlich gehandhabt. Keine Prüfung erfordelich, nur Nachweis der Ausbildungsabschnitte erfordelich.
Anmerkung: ehemalig "Zivildienstler Ausbildung"; Gibt es in Hessen eigentlich nicht mehr.
Rettungssanitäter:
Tätigkeit/ Einsatzgebiet: a.)Verantwortlicher auf einem reinem KTW im sog. qualifizierten Krankentransportes (Hessen). b.) Fahrzeugführer eines Mehrzweckfahrzeuges/Rettungswagens/Notarztwagens/ Notarzteinsatzfahrzeuges
Ausbildungsdsauer: 520 std. nach Ländervereinbarung Ausbildungsabschnitte: ( Bezeichnung in Hessen ) M1: 160 std. Theoretische Unterrichtung mit paktischer Einführung M2:160 std. Praktikum in einem Krankenhaus M3: 160 std. Praktikum an einer Lehrrettungswache M4: 40 std. Abschlusslehrgang inclusive Prüfung Kein geschützter Name. Die einzelnen Länder bilden den Rettungssanitäter mit unterschiedlichen Qualifikationen aus. Ursache sind die unterschiedlichen Einsatzgebiete nach den Länder-Rettungsdienstgesetzen.
Rettungsassistent:
Tätigkeit: Gibt es seit dem 31.12.2014 nicht mehr als Ausbildungsberuf. Angefangene Ausbildungen werden dieses Jahr (2015) noch beendet. Ausgebildete RettAss behalten ihren Status und könne zur zeit noch als Verantwortliches Personal auf einem RD-Fahrzeug eingesetzt werden (KTW, RTW, MZF, NEF). Zur Zeit noch höchste Ausbildung des nicht medizinisch studierten Rettungsdienstlers.
Ausbildungsdauer: Die Ausbildung dauert 2 Jahre. Somit ist der Rettungsassistent ein annerkanter Ausbildungsberuf. Dadurch ist die Berufsbezeichnung geschützt.
Ausbildungsabschnitte:Theoretische Ausbildung mit Klinikpraktikas im ersten Ausbildungsjahr. Anschliessend Staatliche Prüfung. Lehrretungswache ( Praktikum ) im zweiten Ausbildungsjahr. Anschliessend erfogt ein sog. Abschlussgespräch ( Prüfung ). Wird diese mit bestanden abgelegt, kann man den Antrag zur Ernennung zum RA bei einer berechtigten Stelle ( Hessen: Regierungspräsidium ) beantragen.
Notfallsanitäter:
Tätigkeit: Die höchste Ausbildung des nicht medizinisch
studierten Rettungsdienstlers ab dem Jahr 2017 (erste Staatsexamina). Das
Ausbildungsgesetz wurde am 22. Mai 2013 Verabschiedet und trat am 01.01.2014
in Kraft. Er ist die verantwortliche Person auf einem MZF/RTW.
Rettungsassistenten mit einer Berufserfahrung von grösser 5 Jahren können eine Ergänzungsprüfung ablegen und den Status Notfallsanitäter erlangen.
Ab dem Jahr 2023 wird der Notfallsanitäter nach Stand Heute als Beifahrer (Verantwortlicher) in Hessen auf einem RTW/ MZF gefordert.
Weiteres siehe hier.