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Rettungswache Nord

Auf welcher Grundlage wird der Rettungsdienst Tätig?

Laut gesetzlichen Bestimmungen sind die Bundesländer für den Rettungsdienst Zuständig. Das heist, da wir in der Bundesrepublick 16 Bundesländer haben, gibt es auch ( wenn alle Bundesländer ein Rettungsdienstgesetz haben ) 16 verschiedene Rettungsdienstgesetze.

In Hessen nennt sich dieses Gesetz "Hessisches Rettungsdienstgesetz" ( HRDG ). Dieses Gesetz ist unterteilt in
a) das eigentliche Gesetz,
b) Verordnungen,
c) Erlasse und
d) Empfehlungen.

Gültigkeit hat noch ein 2. Gesetz, nämlich das "Hessische Brand- und Katasthrophenschutz Gesetz" ( HBKG).

Es soll hier ein Überblick gegeben werden, ohne den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Dabei werden die vom Author als die wichtig erachteten Punkte dargestellt.