Auf welcher Grundlage wird der Rettungsdienst Tätig?
Laut gesetzlichen Bestimmungen sind die Bundesländer für den Rettungsdienst Zuständig. Das heist, da wir in der Bundesrepublick 16 Bundesländer haben, gibt es auch ( wenn alle Bundesländer ein Rettungsdienstgesetz haben ) 16 verschiedene Rettungsdienstgesetze.
In Hessen nennt sich dieses Gesetz "Hessisches Rettungsdienstgesetz" ( HRDG ). Dieses Gesetz ist unterteilt in
a) das eigentliche Gesetz,
b) Verordnungen,
c) Erlasse und
d) Empfehlungen.
Gültigkeit hat noch ein 2. Gesetz, nämlich das "Hessische Brand- und Katasthrophenschutz Gesetz" ( HBKG).
Es soll hier ein Überblick gegeben werden, ohne den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Dabei werden die vom Author als die wichtig erachteten Punkte dargestellt.